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Krebsvorsorge / Nachsorge

Die regelmäßige jährliche Früherkennungsvorsorge (Krebsvorsorge) auf Veränderungen im Genitalbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs, ist uns sehr wichtig.

Tumore der weiblichen Geschlechtsorgane (Brust, Unterleib oder Genitalbereich) zählen zu den häufigeren Krebserkrankungen bei Frauen. Die Früherkennung von Tumorerkrankungen oder deren Vorstufen ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen. Ein Verdacht entsteht manchmal zufällig durch den zytologischen Abstrich des Gebärmutterhalses, einen Tastbefund der Brust oder eine Ultraschalluntersuchung. Stellt sich Ihnen selbst (z. B. durch Abtasten der Brust) der Verdacht auf eine Tumorerkrankung, sollten Sie einen Arztbesuch nicht herauszögern.

Im Rahmen der Krebsfrüherkennungen haben Sie ab dem 20. Lebensjahr als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf entsprechende Vorsorgeuntersuchungen. Hierzu gehören eine gynäkologische Untersuchung, der Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) und eine Blutdruckmessung. Ab dem 30. Lebensjahr kommt zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust und regionärer Lymphknoten hinzu.

Seit dem Jahr 2020 ist der PAP-Abstrich bei Frauen ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre vorgesehen. Der PAP-Test wird mit dem HPV-Test kombiniert, der feststellt, ob eine Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) vorliegt. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass eine dauerhafte Infektion mit den sogenannten Hoch-Risiko-HPV-Typen (Typ 16 und 18) maßgeblich an der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses beteiligt ist. Das Virus zählt zur Gruppe der DNA-Viren und wird z.B. beim Geschlechtsverkehr übertragen.

Die HPV Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme gegen Gebärmutterhalskrebs, die Impfstoffe schützen gegen bestimmte Typen der sexuell übertragbaren humanen Papillomaviren. In Deutschland wird die Impfung für alle Mädchen zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr empfohlen.

Zusätzlich haben Sie ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung Enddarm und einen jährlichen Stuhltest (50 bis 55 Jahre). Ab dem 56. Lebensjahr kommt eine Darmspiegelung (Koloskopie) hinzu (zweimal im Abstand von zehn Jahren).

Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen, an denen Sie regelmäßig teilnehmen sollten, befragen wir Sie auch nach gesundheitlichen Auffälligkeiten und veranlassen bei eventuellen Befunden weitere Untersuchungen.

PHYSIOTHERA­PEUTISCHE BERATUNG NACH ONKOLOGISCHEN OPERATIONEN

Nach einer gynäkologischen Krebserkrankung bieten wir Ihnen eine umfassende, kompetente Beratung und Betreuung an. So kann es nach einer onkologischen Operation unter Umständen zu Bewegungseinschränkungen kommen.

Die Bewegungsfähigkeit nach einer Brustkrebsoperation kann beispielsweise im Arm und Achselbereich eingeschränkt sein, weil ein Teil der Brustmuskulatur entfernt werden musste. Bei einer vollständigen Entfernung der Brust reicht der Operationsschnitt mitunter bis tief in die Achselfalte und schränkt die Bewegung ein.

Ebenfalls kann sich in manchen Fällen nach einer Strahlentherapie narbiges Gewebe bilden. Der Narbenbereich kann schmerzhaft und verhärtet sein, aufgrund einer Schonhaltung können Verspannungen der Muskulatur bestehen.

Wir geben Ihnen dann eine physiotherapeutische Beratung. Mit einer Physiotherapie kann die Bewegungseinschränkung in den meisten Fällen behoben oder wesentlich verbessert werden. Eine physiotherapeutische Behandlung kann Fehlhaltungen entgegenwirken.

Frauenarztpraxis Taslima Raquib
Von-Coels-Straße 55-57
52080 Aachen


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