Schwangerschaftsvorsorge
Eine Schwangerschaft stellt für die werdende Mutter bzw. werdenden Eltern eine schöne und spannende Zeit dar. Doch auch Zweifel und Ängste kommen auf, ob das Kind sich gesund entwickelt und welche Untersuchungen gemacht werden können. Bei den regelmäßigen Mutterschaftsvorsorgeterminen gehen wir gern auf Ihre Fragen ein.
Die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen bieten bereits eine große Zahl erforderlicher Maßnahmen, die der Überwachung Ihrer Gesundheit und Ihres Kindes dienen. Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst alle vier Wochen, in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten, den wir zu Beginn der Schwangerschaft anlegen.
Sollten bei der Erstuntersuchung oder im Verlauf der Schwangerschaft besondere Risiken auftreten, sind Sie bei uns in guten Händen.
Beim Antikörper-Suchtest wird nach Antikörpern im Blut der Mutter geschaut, insbesondere auf Antikörper gegen den Rhesusfaktor (RH). Dieser bezeichnet eine Besonderheit der roten Blutkörperchen. Rhesus-negative Frauen können bei der Geburt eines Rhesus-positiven Kindes Antikörper (Abwehrkräfte) gegen den unbekannten Faktor bilden. Bei einer erneuten Schwangerschaft können diese Antikörper über das Blut durch die Plazenta zum Ungeborenen gelangen und dessen rote Blutkörperchen zerstören, wenn sie Rhesus-positiv sind. Dies führt zu einer Blutarmut beim Kind und zur Fehlgeburt. Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können ihr Blut auf den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes testen lassen. So können sie eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe erhalten, wenn sie ein Rhesus-positives Kind erwarten. Die Untersuchung kann bei Ein-Kind-Schwangerschaften ab der zwölften Woche erfolgen.
Wir bieten auch diagnostische Maßnahmen an, die eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlich vorgegebenen Betreuung sind. Diese werden wir Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft vorstellen und Sie über den jeweiligen Nutzen informieren. Wunschleistungen sind z. B. Tests auf Cytomegalie (CMV), Toxoplasmose und Ringelröteln.
Ersttrimesterscreening
In jeder Schwangerschaft besteht ein geringes Risiko, dass das erwartete Kind eine mögliche Fehlbildung oder Chromosomenstörungen aufweist. Der Ersttrimestertest (Nackenfaltenmessung) ist eine Ultraschalluntersuchung zur Messung der Nackentransparenz. Er kann in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Liegt ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung vor, kann als Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie ein nicht-invasive Pränataltest (NIPD) durchgeführt werden. Der Harmony® Prenatal Test ist ein Bluttest auf chromosomale Störungen. Er ermöglicht die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der häufigsten Chromosomenstörungen, wie z. B. Trisomie 13, 18 und 21 sowie Auffälligkeiten in der Anzahl der Geschlechtschromosomen. Hierfür erfolgt eine Blutuntersuchung, da im mütterlichen Blutplasma auch genetisches Material des Feten (vorwiegend aus der Plazenta) vorhanden ist. Das Testergebnis liegt nach wenigen Tagen vor.
In sehr seltenen Fällen kann es zu einem falsch auffälligen Befund oder keinem Befund kommen. Bei einem auffälligen Ergebnis sollte eine Befundbestätigung durch eine Fruchtwasseruntersuchung erfolgen. Strukturelle Veränderungen an den Chromosomen können durch den DNA-Test nicht festgestellt werden. Eine differenzierte Ultraschalluntersuchung sollte noch vor dem NIPT erfolgen.
Ultraschalluntersuchungen
Ultraschalluntersuchungen dienen dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen, den voraussichtlichen Geburtstermin festzulegen sowie den Gesundheitszustand, die Entwicklung und Lage des Kindes zu überprüfen. Der Verlauf der Schwangerschaft wird damit überwacht, und es kann eine Mehrlingsschwangerschaft festgestellt werden.
In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, in jedem Schwangerschaftsdrittel eine (in der Frühschwangerschaft, in der 20.-23. SSW und in der 30 SSW). Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Wenn Komplikationen vorliegen oder eine medizinische Notwendigkeit besteht (z.B. bei Blutungen, Mehrlingsschwangerschaft, Risiko einer Frühgeburt), werden weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Ein erweitertes Ultraschall-Screening kann im zweiten Schwangerschaftsdrittel zum Ausschluss von Organstörungen durchgeführt werden.
Bei medizinischer Indikation können zusätzliche Untersuchungen, wie z.B. ein Missbildungsultraschall oder eine Fruchtwasseruntersuchung, vorgenommen werden.
3D- / 4D- / Dopplerultraschall
Mit speziellen Hightech-Ultraschallgeräten können wir 3D- und 4D-Aufnahmen Ihres ungeborenen Kindes erstellen. Sie können Ihr Baby dreidimensional und „live“ erleben. Die qualitativ hochwertigen Bilder werden auf einen Bildschirm gesendet, Details können Sie hier gut erkennen. Die Qualität der Aufnahmen hängen von den jeweiligen Sichtbedingungen ab, wie z. B. Lage des Kindes, Fruchtwassermenge und Beschaffenheit der Bauchdecke.
Die 3D-Sonographie kann prinzipiell während der ganzen Schwangerschaft erfolgen. Die besten Zeitpunkte sind die 14. bis 16. SSW (das Kind ist noch komplett zu sehen) oder die 25. bis 32. SSW (Detailaufnahmen einzelner Organe, Gesicht).
Der Ultraschall in 4D liefert anschauliche Bilder von inneren Organen und dem Ungeborenen im Mutterleib. Die Bilder werden dreidimensional und in Echtzeit dargestellt. Sie können hier auch die Bewegungen des Kindes sehen.
Dieses Erlebnis ist für die werdenden Eltern leider nicht als Kassenleistung zu bekommen und muss daher privat getragen werden.
Ebenfalls zählt der Doppler Ultraschall zu den IGeL-Leistungen, welcher bei der Schwangeren und dem Kind das Blutflussmuster in Arterien und Venen misst. Eine drohende Plazentainsuffizienz (mangelnde Funktion des Mutterkuchens) kann durch Dopplersonographie bereits in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche (SSW) erkannt werden.
Frauenarztpraxis Taslima Raquib
Von-Coels-Straße 55-57
52080 Aachen
0241 55 20 55 0241 55 40 01 info@praxisraquib.de
Sprechzeiten